Progressive Myopie bleibt im Leistungskatalog

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekräftigt sein Bekenntnis zur Myopiekontrolle. „Die Übernahme der Kosten für Kontaktlinsen bei progressiver Myopie bleibt im Leistungskatalog“, betonte Vorstandsvorsitzender Dr. Alexander Biach gegenüber dem Wiener Wirtschaftskammerfunktionär Walter Gutstein, PhD (Fachgruppe Gesundheitsberufe) bei einem Treffen zu diesem Thema vor zwei Tagen.

Da sich die Evidenzlage zum Ersatz von Kontaktlinsen bei progredienter Myopie derartig geändert hat, dass peripherer Defokus modifizierte Kontaktlinsen und Orthokeratologie Linsen zur Behandlung der progredienten Myopie bei Kindern und Jugendlichen geeignet sind, haben sich die leitenden Ärztinnen und Ärzte unter Beiziehung von Expertinnen und Experten nach Prüfung der Studien für eine Aufnahme dieser Indikation bei nachweislicher Dioptrienzunahme von mindestens einer Dioptrie pro Jahr ausgesprochen.

Gute Zusammenarbeit im Sinne der Versicherten

„In diesem Zusammenhang muss die Arbeit von Wirtschaftskammer und Ärztekammer hinsichtlich der Information des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Studien zu diesem Thema besonders hervorgehoben werden“, erklärte Gutstein direkt nach dem Gespräch mit Vorstandsvorsitzenden Dr. Alexander Biach.

Die Mustersatzung wird im §28 Abs. 3  Z 10 eine Versorgung bei progredienter Myopie mit Kontaktlinsen mit peripheren Defokus oder Orthokeratologie Kontaktlinsen beinhalten.

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