Bundesregierung streicht Zuschuss zum Sehbehelf

Brillen- und Kontaktlinsenträger werden zukünftig keinen Leistungszuschuss von den österreichischen Sozialversicherungen erhalten, erklärte Bundeskanzler Schüssel bei der gestrigen Pressekonferenz am Ballhausplatz. Betroffen davon sind 55% der österreichischen Bevölkerung – die Fehlsichtigen und Presbyopen. Für die über drei Millionen österreichischen Brillenträger ist dies im wahrsten Sinne ein Schlag ins Gesicht.

Die Leistungen bei den Sehbehelfen opfert die Regierung zugunsten einer stärkeren Anhebung der Rezeptgebühr. Die Senkung der Rezeptgebühr für Generika ist dafür gefallen. Ein Signal, dass gutes Sehen dieser Regierung eben nicht so wichtig sei und stattdessen die Lobby der Pharma-Riesen ihre Interessen gut durchsetzen konnte.

Berufsvertreter der österreichischen Augenoptiker haben in den letzten Monaten mehr als einmal in Gesprächen mit regierungsverantwortlichen Politikern auf gesundheitspolitisch sinnvolle Möglichkeiten beim Sehbehelfzuschuss hingewiesen. So wären durch einen effektiveren Zugang zum Sehbehelf alleine bei der Wiener Gebietskrankenkasse jährlich acht Millionen Einsparungspotential ohne eine soziale Beschneidung problemlos möglich gewesen.

Die Augenoptiker sind bereits jetzt der erste Ansprechpartner für gutes Sehen. So wird in Österreich jede vierte Brille direkt beim Optikermeister vermessen. Fehlsichtige werden rasch und unbürokratisch mit der optimalen Dioptrienstärke versorgt. In Deutschland gehen übrigens fast drei Viertel der Fehlsichtigen gleich direkt zum Optikermeister, wenn eine Augenvermessung ansteht. Die ÖsterreicherInnen sind mündig genug um freiwillig Vorsorgeuntersuchungen beim Facharzt unabhängig von der Brillenanschaffung in Anspruch zu nehmen. Der Sehbehelf-Zuschuss soll unabhängig davon ob ein Augenoptikermeister oder ein Augenarzt die Vermessung durchführt hat gewährt werden. Mit dieser Lösung werden störende Wartezeiten bei dringend notwendigen Brillenanschaffungen für die Versicherten vermieden. Vorsorgeuntersuchungen beim Augenfacharzt sind zu fördern und zu begrüßen – allerdings nicht zwingend bei der Brillenanschaffung.

Ab welchem Prozentsatz ist man noch verkehrs- und arbeitstauglich?

Es ist unverständlich, warum in der aktuellen Diskussion eine "Sehschwäche" ausgerechnet im Bereich zwischen 5 und 7 Dioptrien gesucht wird. Ein Sehverlust ist progressiv abfallend zur Dioptrienstärke. Das bedeutet, dass jeder halbe Dioptrienschritt die Sehschärfe um jeweils 50 Prozent reduziert. So tritt bereits bei 1 Dioptrie Fehlsichtigkeit ein Sehverlust von 75 Prozent auf. In Folge sieht ein Kurzsichtiger mit 1 Dioptrie Fehlsichtigkeit in der Ferne ohne Sehbehelf nur 25 Prozent von dem was er tatsächlich wahrnehmen könnte. Ein Fehlsichtiger mit zwei Dioptrien sieht ohne Sehbehelf nur 6 Prozent – ein Fehlsichtiger mit vier Dioptrien 1 Prozent vom maximal Möglichen!

Im Führerscheingesetz steht, dass für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe A und B mindestens 50 Prozent auf einem Auge und mindestens 40 Prozent Sehschärfe auf dem anderen Auge zwingend notwendig sind. Für das Lenken von LKW’s und Omnibusse wird 80 Prozent auf einem Auge und mindestens 50 Prozent auf dem anderen Auge gefordert. In der Praxis würde das bedeuten, dass die Sozialversicherungen zumindestens ab einer Dioptrie Fehlsichtigkeit einen Zuschuss gewähren müssten, wenn man sich zum Beispiel am Führerscheingesetz orientieren würde.

Betroffen ist vor allem die 45plus Generation, die bis dato einen Zuschuss von 50 bis 220 Euro abhängig von der jeweiligen Sozialversicherung beim Kauf einer Bifokal- oder Trifokalbrille erhalten haben. Der Zuschuss zum Sehbehelf sollte sozial sinnvoll nach dem Haushaltseinkommen und nicht nach Dioptriewerte gestaffelt werden. Mit der derzeit diskutierten Regelung bekäme ein allein erziehender Geringverdiener mit drei Kindern und vier Dioptrien keinen Zuschuss – ein gut verdienender Single-Manager mit fünf Dioptrien sehr wohl einen Kassenzuschuss.

Weniger dramatisch sieht es bei den Fern- und Lesebrillen bis 4 Dioptrien aus. Auf den Zuschuss von drei Euro haben bereits jetzt viele Konsumenten verzichtet und ihre Brillenglasstärke gleich direkt beim Optikermeister vermessen lassen.