Am 3. Dezember ist nun auch der neue Kollektivverträge für die Angestellten des Metallgewerbes zum Abschluß gekommen. Die Kollektivertragslöhne wurden für 2009 um 3,8 Prozent angehoben. Die IST-Löhne wurden um 3,6 Prozent angehoben. Lehrlinge erhalten 2009 um 3,8 Prozent mehr. Sowohl der Kollektivvertrag der Arbeiter als auch jener der Angestellten sehen Einmalzahlungen vor.
Alle Zulagen werden 2009 um 3,6 Prozent gesteigert. Das Kilometergeld wurde bis 10.000 km auf 0,42 erhöht. Für die Kilometerleistungen darüber hinaus gelten geringere Zahlungen. Die Regelung für das Kilometergeld gilt sofern nichts anderes vereinbart wird nur bis 01.01.2010. Danach treten wieder die bis 31.12.2008 in Geltung gestandenen Kilometer-Sätze.
Alle Arbeitnehmer, die am 1.1.2009 in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 80 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den, dem Verhältnis ihrer normalen Arbeitszeit (inklusive regelmäßiger Mehrarbeit im 13 Wochen-Durchschnitt) zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entsprechenden Teil. Bei Altersteilzeit ist die vertraglich vereinbarte verminderte Arbeitszeit zu Grunde zu legen und zusätzlich der auf den Lohnausgleichentfallende Lohnanteil zu bezahlen (z.B. bei 50% Altersteilzeit 60 Euro) Lehrlinge, die am 1.1.2009 in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 40 Euro. Arbeitnehmer, die sich am 1.1.2009 in Mutterschafts- oder Väterkarenz befinden oder Präsenz- bzw. Zivildienst leisten, erhalten keine einmalige Sonderzahlung. Die einmalige Sonderzahlung ist Arbeitern bis spätestens 31.12.2008 und Angestellten spätestens bis 28. Februar 2009 auszuzahlen.
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