CoVID-19 Lockdown 2: Auswirkungen auf Augenoptiker

Ab Dienstag, den 17. November 2020 geht der „softe“ in einen „harten“ Lockdown über. Im optikum Ticker zum Lockdown 2 stellen wir Ihnen ausschließlich geprüfte Informationen zu Verordnungen, zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zu Aussendungen der Wirtschaftskammer zur Verfügung.

17.11.2020 10:20

Positive Impulse an die Bevölkerung kommen von den Interessenvertretungen der Augenoptiker und Hörakustiker. Mittels Presseaussendung wird darauf hingewiesen, dass die beiden Berufsgruppen in der Zeit vom 17. November bis 6. Dezember 2020 geöffnet bleiben. Hingewiesen wird auch, dass man sich zuvor über etwaige Lockdown bedingte geänderte Öffnungszeiten informieren soll. Die Information wurde auf der Endverbraucherplattform www.optiker.at mit über 200.000 jährlichen Besuchern und dem begleitenden Instagram Feed vom eyewear & fashion Magazin ebenfalls kommuniziert.

16.11.2020 14:30

Laut der Kriterienliste der Wirtschaftskammer Österreich, basierend auf dem Verordnungstext des Gesundheitsministeriums dürfen gemäß §5 (4) Z4 und 5 Gesundheitsberufe – und dazu gehören Augenoptiker – sowohl das Geschäft zum Verkauf und Erbringung von Dienstleistungen geöffnet lassen.

15.11.2020 14:45

Zum Thema Kurzarbeit noch drei nützliche Links die direkt zu den wichtigsten Dokumenten gehen: 

=> FAQ Kurzarbeit

=> Downloadbereich AMS Kurzarbeit

=> Sozialpartnervereinbarungen für Begehren mit einem Kurzarbeitsbeginn

15.11.2020 11:45

Bereits seit Tagen kursiert die Vermutung, dass es zu einem weiteren „harten“ Lockdown kommen wird. Dieser wurde gestern von der Bundesregierung kommuniziert. Er gilt vorerst bis inklusive Sonntag, den 6. Dezember 2020.

In der aktuellen Fassung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist – wie im ersten Lockdown im März 2020 – der Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln weiterhin gestattet. 

=> Gesamter Verordnungstext des Gesundheitsministeriums

Vermutlich umfasst die Ausnahme wie im März auch Augenoptikbetriebe, da sie Heilbehelfe und Hilfsmittel verkaufen. Wir haben dazu bereits eine Anfrage gestellt und werden sobald wir weitere Informationen haben dies an dieser Stelle wie im März tickern.

Sollte eine Öffnung erlaubt sein, so werden möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten Sinn machen. Melden Sie deswegen gegebenenfalls unverzüglich Kurzarbeit an. Die Antragstellung muss nämlich grundsätzlich vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes erfolgen.

=> Infos, Anmeldung und Formulare zur Kurzarbeit