Meistertitel wird in Österreich ab August eintragungsfähig

Geprüfte Meister dürfen zukünftig im Reisepass oder Führerschein „Mst.“ oder „Mst.in“ vor dem Namen führen. Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich erfährt eine sichtbare Aufwertung. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung, die vorgestern im Nationalrat beschlossen wurde, wird der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente.

Regelung ist voraussichtlich mit Ende August 2020 in Kraft

Wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf dann seinem Namen im Reisepass, Führerschein oder anderen öffentlichen Urkunden den Titel „Mst.“ oder „Mst.in“ voranstellen.

Die Eintragung des Titels erfolgt auf Wunsch völlig unbürokratisch bei den urkundenausstellenden Behörden und beruht auf Freiwilligkeit. Obendrein ist laut Umfragen das Meister-Image in Österreich ganz ausgezeichnet, denn 95 Prozent der Kunden – so die Wirtschaftskammer Österreich – attestieren Meisterbetrieben eine hohe Qualität bei der Erbringung ihrer Leistungen.

Meistertitel ist dem Bachelor gleichgestellt

Formal ist der handwerkliche Meistertitel im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Stufe 6 zugeordnet und somit dem akademischen Bachelor gleichgestellt.

Den Meistertitel noch attraktiver zu machen ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich. Besonders in der Bundessparte Gewerbe und Handwerk ist die Freude darüber groß. „Für uns ist das ein Herzensanliegen! Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster. „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“

Da der Beruf des Augenoptikers sogar in die Mangelberufsliste aufgenommen werden musste, kann jede Aufwertung der Meisterprüfung nur von Vorteil sein um zu neuen Fachkräften zu kommen.

Die Reaktionen der Medien sind großteils sehr unterschiedlich und reichen von kritischen Wortäußerungen bis hin zu Lob. Konkret ist der Meister allerdings bereits seit einiger Zeit dem Bachelor gleichgestellt. So wurde bereits im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der akademischen Bachelor und der höchste Handwerkstitel auf Qualifikationsstufe sechs von acht eingeordnet. Während die universitär ausgebildeten Berufsanwärter ihren Titel führen durften, blieb dies den ebenfalls auf NQR 6 befindlichen Meistern verwehrt. Dies, obwohl die Ausbildung bis zu den Meisterwürden – zählt man die Vorbereitungszeit zur Lehrabschlussprüfung und Meisterprüfung zusammen – nahezu immer mehr als sechs Semester beziehungsweise drei Jahre andauert.