Neue Umsatzsteuer Bestimmungen ab Jänner 2003

Am 11. Juni 2002 hat der Ministerrat grünes Licht für das zweite Abgabenänderungsgesetz 2002 gegeben. Das Steuerpaket enthält Änderungen in 13 Gesetzen und soll noch vor der Sommerpause im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Es ist geplant, dass die Änderungen im Bereich des Umsatzsteuergesetzes grundsätzlich am 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Die tatsächliche Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Folgende für Unternehmer wichtige umsatzsteuerliche Schwerpunkte kennzeichnen das zweite Abgabenänderungsgesetz 2002.1. Erweiterte Bestimmungen über die in Rechnungen zwischen Unternehmern aufzunehmenden Angaben, 2. die Einführung von elektronischen Rechnungen und Steuererklärungen, 3. der Übergang der Steuerschuld im Bauwesen von Subunternehmern zum jeweiligen Generalunternehmer

Die letztgenannte Bestimmung, die bereits mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten soll, wurde eingeführt, um einen im Zuge von abgabenbehördlichen Prüfungen festgestellten Umsatzsteuerschwund im Baugewerbe einzudämmen. Die Subunternehmer legten Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis, führten die ausgewiesenen Steuer jedoch nicht ans Finanzamt ab. Gleichtzeitig wurde vom Generalunternehmer berechtigterweise die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht. Die Eintreibung der Umsatzsteuer beim Subunternehmer war fast immer unmöglich, da die Firmen (meist GmbHs) bereits nach kurzer Zeit insolvent und die Gesellschafter-Geschäftsführer unbekannten Aufenthalts oder ins Ausland abgemeldet waren.

Für österreichische Optiker ist vor allem der erste Schwerpunkt relevant. Alle Rechnungen, die zwischen Unternehmern ausgestellt werden, müssen künftig folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
  • die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer), die bisher nur bei Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt anzugeben war

Künftig hat das Finanzamt jedem Unternehmer eine UID-Nummer zu erteilen (bisher nur auf Antrag des Unternehmers). Diese soll auch im Internet abrufbar sein, wodurch der Rechnungsempfänger die Möglichkeit (Pflicht) hat, die Identität eines Lieferanten anhand der Rechnung zu überprüfen, um bei eventuellen Abweichungen den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren.

Weiters sieht das neue Gesetz die Einführung elektronischer Rechnungen und die Abgabe von Steuererklärungen auf elektronischem Weg vor. Wie diese Änderungen konkret aussehen wird noch in einer eigenen Verordnung geregelt.

Die von Finanzminister Grasser gewünschte USt-Reform, mit der ab 2003 die Umsatzsteuer in der Unternehmerkette eliminiert werden sollte und wofür bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet waren, scheiterte am Einspruch der EU-Kommission, die einen Alleingang Österreichs ablehnte. Die Abschaffung der 13. USt-Sondervorauszahlung will Finanzminister Grasser in einem Steuerreformpaket 2003 unterbringen. Es wäre jedoch nicht das erste mal, dass die Umsetzung aus „budgetpolitischen Gründen“ scheitert.

Eine Information von Mag. Jürgen Klepeisz
Wirtschaftsberatung Mariahilf