Neue NQR 6 Prüfungsordnungen für Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker

Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in Österreich neue Prüfungsordnungen für die Meisterprüfung im Gewerbe Augenoptiker und die Befähigungsprüfung im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker, die dem NQR 6 zugeordnet werden. Die offizielle Kundmachung erfolgte gestern in der österreichischen RIS Datenbank.

Beim NQR handelt es sich um ein achtstufiges Raster, anhand dessen das Niveau von Qualifikationen beschrieben wird. Es reicht vom Basis-Niveau auf NQR 1, wie beispielsweise einer Grundqualifikation im Einzelhandel, bis hin zum absoluten Spezialistenniveau mit PhD Abschluss auf NQR 8. Die Meisterprüfung im Gewerbe Augenoptiker und die Befähigungsprüfung im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker sind ebenso wie ein Bachelor-Abschluss nunmehr auf dem Niveau 6 des NQR zugeordnet worden. 

Diese Zuordnung der Meisterprüfung im Gewerbe Augenoptiker und der Befähigungsprüfung im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker auf NQR 6 bedeutet, dass der Bachelor- und der Meister- bzw. Kontaktlinsenoptiker-Abschluss vom Niveau her gleichwertig sind.

In diesem Zusammenhang sieht die Einstufung auf NQR 6 vor, dass Absolvent_innen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrem jeweiligen Fachbereich verfügen. Und dass sie einen hohen Handlungs- und Entscheidungsspielraum bei der Durchführung ihrer Aufgaben innehaben. So wird über das NQR 6 auch eingeordnet, dass diese Personen komplexe Projekte leiten und auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich handeln können.

=> Meisterprüfungsordnung Augenoptiker per 01.12.2024
=> Befähigungsprüfungsordnung Kontaktlinsenoptiker per 01.12.2024

Ziel der zukünftigen Prüfungen ist ein Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens entsprechen. Im Rahmen der Prüfungen muss nachgewiesen werden, dass fortgeschrittene berufliche Kenntnisse unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien, fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme erkennen lassen und die Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte nachgewiesen wird. Dazu zählen unter anderem die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen.

Neu ist, dass die Prüfungsgebiete in Lernergebnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten unterteilt sind. In diesem Zusammenhang wurden die Kompetenzen und Fertigkeiten sehr genau beschrieben. 

Für die Berufsgruppe der Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker stellen diese neuen Prüfungsordnungen auf NQR 6 einen Meilenstein dar, da einerseits die Kompetenzen und Fertigkeiten sehr genau beschrieben wurden und die Gleichsetzung des Niveaus der Prüfungen mit einem universitärem Bachelorabschluss nun endlich den beiden gewerblichen Gesundheitsberufen auch jenen Stellenwert einräumen, den sie bereits längst verdient haben. Für die Zukunft der beiden Berufe ist dies ein Meilenstein.