Schweizer Optometristen dürfen diagnostische Ophthalmika anwenden

Laut einer aktuellen Aussendung des Schweizerischen Berufsverbandes für Augenoptik und Optometrie SBAO hat das jahrelange Insistieren in Bern nun Früchte getragen. Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Jänner 2023 eine Änderung des Artikels 52, Ziffer 2 der Schweizer Arzneimittelverordnung VAM verabschiedet.

Demnach werden die Kompetenzen der Schweizer Optometristen auch im Schweizer Heilmittelrecht entsprechend abgebildet. Absolventen des Bachelorstudienganges Optometrie FH können ab sofort eine kantonale Bewilligung zur eigenverantwortlichen Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten, was ihnen die vollumfängliche Ausübung ihres Berufes entsprechend ihren erworbenen Kompetenzen – namentlich die Anwendung von topischen diagnostischen Ophthalmika – ermöglicht.

Die entsprechende Bewilligung erteilt in der Regel der Kantonsapotheker. Berechtigt sind einzig die gemäss Schweizer GesReg qualifizierten Fachleute. Die kantonale Berufsausübungsbewilligung Optometrie allein reicht nicht für eine Bewilligung zur Anwendung von Diagnostika. Welche Medikamente Optometristen anwenden dürfen, entscheidet der Kantonsapotheker.

Die Geschäftsstelle der SBAO wird sich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Optometrie FHNW sowie rechtlichen Beratern dafür einsetzen, dass die richtige Auswahl an Produkten auf die Empfehlungsliste der hierfür zuständigen Kantonsapothekervereinigung kommt.

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