Test der AK OÖ: Kontaktlinsen aus dem Internet

„Kosteneinsparungen beim Kauf von Kontaktlinsen über das Internet“ titelte die oberösterreichische Arbeiterkammer in ihrer Presseaussendung letzte Woche. Man habe acht Shops im Internet getestet und eine ungenannte Anzahl von Optikern in Linz. Neben der zum Teil marginalen Kosteneinsparungen kam die Arbeiterkammer zum Schluss, dass die Bestellung über das Internet auch mit Vorsicht zu genießen wäre.

So gab es auch Optiker die sich durchaus im Preisfeld der getesteten Internet-Shops bewegten. Die Arbeiterkammer warnte auch, dass „Voraussetzung ist, dass man eine passende Linse gefunden hat und keine Beratung benötigt“. Genau hier liegt allerdings der Haken. Die von der Arbeiterkammer getestete Monatslinse ist nämlich als Halbjahresvorrat abgepackt (sofern man wie in über 90% der Fälle rechts und links verschiedene Stärken benötigt). Unwidersprochen ist man sich in der Fachwelt einig, dass ein halbes Jahr nach Anpassung der unsichtbaren Sehhilfen eine Kontrolle durch den Kontaktlinsenoptiker bzw. anpassenden Augenarzt dringend anzuraten ist, um negativen Spätfolgen, wie z.B. Neovaskularisationen (Bild oben) vorzubeugen.

Aber auch eine Messung der Sehschärfe stellt sich in nahezu allen Fällen als sinnvoll heraus. So bedeutet bereits die Fehlkorrektur einer Viertel Dioptrien einen Sehverlust von 25 Prozent. Brillen- und Kontaktlinsenträger können ein Lied davon singen, wie schnell sich der Dioptrienwert um eine Viertel Dioptrien ändern kann. Nicht immer fällt dies den Betroffenen in allen Lebenssituationen sofort auf.

Die Arbeiterkammer warnte in Ihrem Artikel auch vor zum Teil „versteckten“ Geschäftsbedingungen und Versandkosten von bis zu 16 Euro! Nicht berichtet wurde leider über die Lieferzeit der Kontaktlinsen, die wahrscheinlich beim Fachoptiker deutlich schneller als beim Versender sein wird.

Komplett vernachlässigt wurde in der „Studie“ allerdings die gesetzliche Lage, da Kontaktlinsen in Österreich nur vom konzessionierten Kontaktlinsenoptiker an Konsumenten abgegeben werden dürfen (§98 Abs. 2 GewO). So warnen die Augenärzte auf ihrer Internetseite sogar davor, dass „Kontaktlinsen aus dem Internet Probleme bis zur Erblindung verursachen können. In den letzten drei Jahren habe sich die Komplikationsrate bei Kontaktlinsenträgern verdoppelt. Die Ursache: Jedermann könne heute Kontaktlinsen über Internet oder Versandhandel kaufen.“

Bereits im Oktober 2003 berichtete das optikum von sechs Fallstudien über jugendliche Kontaktlinsenträger. Ein Vierzehnjähriger musste sich aufgrund einer ernsten Hornhautinfektion, ausgelöst durch das Tragen einer nicht angepassten Kontaktlinse, gar einer Hornhauttransplantation unterziehen.

Problematisch für den Konsumenten könnten also hinkünftig Kosten sein, die nach gesundheitlichen Folgen wegen einer unkontrollierten „Selbstbesorgung“ ohne laufender Anpassung durch einen Fachmann häufiger entstehen. Hier sind ernste Überlegungen der Sozialversicherungen betreffend der Nichtübernahme der dadurch entstehenden Behandlungskosten keineswegs ausgeschlossen. Neben den gesundheitlichen Schäden könnten „nur nachbestellte“ Kontaktlinsen über Internethändler – wie jüngst von der AK OÖ angedacht – so sehr teuer kommen.