Verkauf von Kontaktlinsen im Drogeriemarkt verboten

Im Oktober des vorigen Jahres fanden sich Monatskontaktlinsen im Regal einer österreichischen Selbstbedienungs-Drogeriekette. Die Kontaktlinsen mit dioptrischer Wirkung wurden in nur einem Radius und Durchmesser ohne jedigliche gewerberechtliche Bewilligung im Regal angeboten. Die österreichische Innung der Augenoptiker hat sich dem Fall angenommen – die stückweise angebotenen Linsen sind aus dem Regal genommen worden.

In einem am 17.12.2003 abgeschlosenen Vergleich verpflichtete
sich die beklagte Drogeriemarktkette es ab sofort im geschäftlichen Verkehr
zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, das Kontaktlinsenoptikergewerbe und/oder
Tätigkeiten die diesem Gewerbe unterliegen, auszuüben, anzukündigen
und/oder anzubieten, solange sie nicht über die dafür erforderliche gewerberechtliche
Bewilligung verfügt. Außerdem verpflichtete sich die beklagte
Drogeriemarktkette die Kosten für den gerichtlichen Vergleich zu übernehmen.

Kontaktlinsen haben im Regal neben Toilettpapier und
Haushaltsputzmitteln nichts zu suchen. Ein durchschnittlicher
Handelsangestellter einer Drogeriemarktkette ist mit Sicherheit nicht in der
Lage Auskunft über Eignung zu geben oder pathologische Auffälligkeiten
zu erkennen und darauf zu reagieren. Kontaktlinsen werden zudem in unterschiedlichen
Radien, Abflachungen, Wassergehalten, Wasserbindungsvermögen, in ionischer oder
nicht ionischer Ausführung, sphärisch, asphärisch, zweikurvig oder mehrkurvig
angeboten. Der durchschnittliche Konsument ist in der Regel nicht in der Lage
zwischen diesen Fachbegriffen zu differenzieren und die passende Kontaktlinse
aus dem Regal auszuwählen. Darüber hinaus kann er niemals beurteilen ob die
eine Sorte, die zufällig gerade lagernd ist, die eine richtige für ihn ist.
Führt der Handelsbetrieb nur eine Kontaktlinsenausführung, etwa wie im Anlaßfall
mit Radius 8,80mm, Durchmesser 14,20, Wassergehalt 55% auf HEMA-Basis, so gewährleistet
dies keinesfalls automatisch, dass diese Kontaktlinse passend ist, nur weil
sonst kein Produkt mit anderen Parametern greifbar ist. Der durchschnittliche
Konsument könnte leicht auf die Idee kommen, dass diese eine Kontaktlinse für
alle Augen passend wäre.

Der Gesetzgeber wird in Zukunft noch mehr als bisher darauf
achten müssen, dass Kontaktlinsen nur durch befähigte Kontaktlinsenoptiker
im Sinne der Volksgesundheit an Konsumenten abgegeben werden. Die Innung der
Augenoptiker hat für das Wohl der Kontaktlinsenträger rasch und engagiert
gehandelt.