Mit 1. Jänner 2005 werden die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen mit der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues zusammengeführt. Der neue Sozialversicherung wird den Namen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau führen.
Alle Augenoptiker, die bereits bisher mit der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen auf Grund eines Vertrages oder einer Verrechnungsvereinbarung Leistungen direkt abgerechnet haben, können Abrechnungen für ab 1. Jänner 2005 erbrachte Leistungen mit der neuen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Linke Wienzeile 48-52, 1061 Wien abrechnen.
Rechnungen, welche den Leistungszeitraum bis Ende Dezember 2004 betreffen, sind wie bisher getrennt jeweils an die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues zu senden.
Was gilt als Zeitraum für eine erbrachte Leistung?
Leistungszeitraum ist der Monat, in dem der Versicherte die Leistung bezogen hat. Das ist das Datum der Übernahme des Behelfs.
Wie ist das Vorgehen bei im Dezember 2004 erfolgten Bewilligungen und Abholung im Jänner 2005?
Die Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Die Abrechnung erfolgt an die neue Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.
Was ist zu tun, wenn bisher noch nicht mit der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen abgerechnet wurde?
Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen auf. Die Sozialversicherung wird Ihr Anliegen prüfen und bei Bedarf Verhandlungen über einen neuen Vertrag aufnehmen.
Wer ist Ansprechpartner für Fragen?
Herr Gerhard Germann (01/58848-260) und Herr Mag. Herbert Brenneis (01/58848-337) von der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen.