Fertigbrillen sind eigentlich bereits vom Terminus inkorrekt, da sie nur bedingt für Notfälle geeignet sind. Diese Nothelfer, bzw. Fertigbrillen sind aus augenoptischer Sicht bedenklich, da mehrere wichtige Qualitätsstandards nicht erfüllt werden können. Angesichts einer erheblichen Gefährdung für den Nutzer und die Allgemeinheit hat der Zentralverband der deutschen Augenoptiker (ZVA) nun beim Landgericht Berlin eine Wettbewerbsklage gegen den Vertrieb von Fertig-Brillen für Kurzsichtige eingereicht.In Österreich werden pro Jahr rund 400.000 Fertigbrillen verkauft (Stand 5/2000). Ein Urteil hat zwar keine unmittelbare Auswirkungen für die österreichische Augenoptik. Trotzdem könnte die diesbezügliche deutsche Rechtssprechung unter Umständen ein Indiz für zukünftige Entwicklungen darstellen.
Die gegenständlichen Fertigbrillen mit negativem Scheitelbrechwert, die eine Kurzsichtigkeit ausgleichen sollen, sind in den letzten Wochen in verschiedenen Filialen einer Supermarktkette in Deutschland aufgetaucht. Bislang waren diese im Handel erhältlichen Nothelfer ausschließlich zum Einsatz als sogenannte Lesehilfe gedacht. Schon bisher bemängelten die Augenoptiker, dass bei den Fertigbrillen
1. der Augenabstand und
2. die richtige Brillenglasstärke, different für das jeweilige Auge, für den gewünschten Abstand unter Berücksichtigung einer eventuellen, vorhandenen Fehlsichtigkeit oder Astigmatismus
nicht berücksichtigt werden kann. Der Zentralverband der deutschen Augenoptiker und die eingeschaltete Berliner Rechtsanwaltskanzlei begründen nun die Klage mit den gravierenden Gefahren, insbesondere beim ständigen Tragen dieser Brillen und zur Korrektion einer Fehlsichtigkeit im Straßenverkehr. Die kurzsichtigen Personen seien noch viel stärker auf eine präzise, individuelle angepasste Brille angewiesen, als zum Beispiel ein alterssichtiger Mensch, der eine Fertigbrille in der Regel nur in Notfällen zum Lesen nutzt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahr 1996 auch für diese Fertiglesebrillen eine grundsätzliche Gesundheitsgefährdung erkannt, die jedoch damals nicht ausreichte, um ein Vertriebsverbot auszusprechen.
Nach Ansicht des ZVA ist dies jedoch bei den Fertigfernbrillen dringend notwendig. Insbesondere im Straßenverkehr stellt ein Teilnehmer, mit einer nicht fachmännisch angepassten Brillen, die aufgrund der Kurzsichtigkeit ständig getragen werden muss, eine erheblich Gefährdung da. „Angesichts von rund 720.000 verschieden optischen Korrektionsmöglichkeiten pro Auge kann man sich vorstellen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine passende Fertigbrille für sich zu finden, gegen null geht“, so die Argumentation des ZVA. Solche, nicht optimal abgestimmte Brillen können außerdem zu Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Ermüdung der Augen führen. Die Position des ZVA wird durch insgesamt drei fachliche Kurzgutachten unterstrichen.
Österreichs Fachoptiker zeigen sich betreffend dem großteils sorglosen Umgang beim Verkauf solcher Nothelfer in Betrieben ohne kompetenten, augenoptischen Fachpersonal besorgt. Eine umfassende Konsumenteninformation betreffend des eingeschränkten Gebrauchs erfolgt nahezu ausschließlich beim Kauf in einem Fachoptikerbetrieb. Die österreichische Bundesinnung warnte übrigens wiederholt in ihren Presseaussendungen, auch in den Jahren 2000 bis 2002 betreffend der Gefahren beim unsachgemäßen Erwerb von sogenannten Fertigbrillen.